Neurochirurgischer Eingriff bei einem gutartigen Tumor am Hör- und Gleichgewichtsnerv (Vestibularisschwannom, Akustikusneurinom) —
Die mikrochirurgische Entfernung eines Vestibularisschwannoms (auch Akustikusneurinom genannt) ist eine neurochirurgische Behandlungsmöglichkeit bei grösseren oder wachsenden Tumoren des Hör- und Gleichgewichtsnervs. Ziel des Eingriffs ist es, den Tumor möglichst vollständig zu entfernen und gleichzeitig wichtige Nervenfunktionen, insbesondere die Funktion des Gesichtsnervs, bestmöglich zu erhalten. Die Entscheidung für eine Operation wird individuell getroffen und im interdisziplinären Behandlungsteam festgelegt.
Wann wird eine neurochirurgische Entfernung eines Vestibularisschwannoms empfohlen?
Alle Patientinnen und Patienten mit einem Vestibularisschwannom werden nach abgeschlossener Diagnostik in der wöchentlichen interdisziplinären Hirntumorkonferenz besprochen. Fachärztinnen und Fachärzte aus verschiedenen Disziplinen beurteilen gemeinsam die individuelle Situation und legen die optimale Behandlungsstrategie fest.
Eine Operation wird insbesondere bei grösseren Tumoren, nachgewiesenem Wachstum oder zunehmenden Beschwerden empfohlen. Bei der Entscheidung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die Grösse und Wachstumsgeschwindigkeit des Tumors, die Hörfunktion, das Alter sowie mögliche Begleiterkrankungen.
Bei kleinen und stabilen Vestibularisschwannomen kann hingegen eine abwartende Strategie mit regelmässigen MRI-Kontrollen sinnvoll sein. Dadurch kann das Wachstum des Tumors beobachtet und der geeignete Zeitpunkt für eine allfällige Behandlung individuell festgelegt werden.
Ablauf einer mikrochirurgischen Entfernung eines Vestibularisschwannoms
Die Operation erfolgt über einen individuell geplanten Zugang im Bereich hinter dem Ohr. Ziel ist es, den Tumor möglichst vollständig zu entfernen und gleichzeitig die umliegenden Nervenstrukturen bestmöglich zu schützen.
Vestibularisschwannome liegen in unmittelbarer Nähe wichtiger Hirnnerven. Während der Operation werden deshalb der Gesichtsnerv (7. Hirnnerv) sowie weitere betroffene Nerven kontinuierlich elektrophysiologisch überwacht. Dadurch können die Nervenfunktionen während des Eingriffs beurteilt und das Risiko von Funktionsschäden reduziert werden.
Bei grösseren Tumoren ist das Hörvermögen häufig bereits eingeschränkt. In diesen Situationen steht insbesondere der Erhalt der Gesichtsnervenfunktion und damit der Beweglichkeit der Gesichtsmuskulatur im Vordergrund. Um den Gesichtsnerv zu schützen, kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, einen kleinen Tumorrest zu belassen.
Erfolgschancen und Nachbehandlung
Das Ziel der Operation ist eine langfristige Tumorkontrolle bei möglichst gutem Erhalt der Nervenfunktionen. Das Risiko einer Gesichtslähmung hängt insbesondere von der Grösse des Tumors und dessen Beziehung zu den umliegenden Nervenstrukturen ab.
Nach der Operation erfolgen regelmässige MRI-Kontrollen, um den weiteren Verlauf zu überwachen. Sollte ein verbliebener Tumorrest im Verlauf wachsen, kann dieser in ausgewählten Fällen mit einer gezielten Bestrahlung (Radiochirurgie) behandelt werden.
Bei kleineren Vestibularisschwannomen ohne Druck auf den Hirnstamm kann die Radiochirurgie auch als alternative Behandlung zur Operation eingesetzt werden. Diese Therapie wird durch die Radio-Onkologie durchgeführt.
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Krankheitsbild
Diese Behandlungsmethode kann bei folgenden Krankheitsbildern in Betracht gezogen werden.