Grenzgängerin und Grenzgänger —
Als Grenzgängerin oder Grenzgänger findest du hier alle wichtigen Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen, Steuern, Pflichtversicherungen und der Anerkennung Ihrer Abschlüsse. Erfahre, welche Quellensteuern du beachten musst und wie der Bewerbungsprozess abläuft.
Wenn du zum ersten Mal in der Schweiz arbeitest, gibt es einige Formalitäten, die du zu erledigen hast. Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst, um deinen Umzug und Arbeitsbeginn in der Schweiz zu erleichtern.
Anmeldung in der Schweiz
Wenn dein Arbeitseinsatz in der Schweiz mehr als drei Monate dauert, musst du dich innerhalb von acht Tagen beim Einwohneramt deiner Wohngemeinde anmelden. Folgende Dokumente sind deine Anmeldung erforderlich:
Reisepass
Kopie Arbeitsvertrag
Heiratsurkunde (wenn Sie verheiratet sind) / Geburtsurkunde der Kinder (falls Sie Kinder haben)
Falls vorhanden: Mietvertrag
Passfoto
Deine Anmeldung wird an das Migrationsamt weitergeleitet, welches deinen Ausländerausweis ausstellt. Je nach Wohngemeinde bzw. Wohnkanton dauert dies zwischen vier und sechs Wochen. Das zuständige Einwohneramt wird dich schriftlich informieren, sobald der Ausländerausweis abholbereit ist. Anmeldung und Ausländerausweis sind kostenpflichtig und bar zu bezahlen. In der Stadt St.Gallen kostet die Anmeldung (inkl. Ausländerausweis) CHF 66.00. Dieser Betrag variiert je nach Wohngemeinde bzw. Wohnkanton.
Wenn du deinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland, Liechtenstein oder Österreich hast und in der Schweiz arbeitest, gelten für dich sowohl in deinem Heimatland als auch in der Schweiz besondere Vorschriften. Bitte informiere dich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde (Finanzamt) über die entsprechenden Regelungen.
Arbeitsbewilligung
Bürgerinnen und Bürger von EU- und EFTA-Staaten profitieren vom Personenfreizügigkeitsabkommen und erhalten einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Ausländerbewilligung wird spätestens am ersten Arbeitstag von der Arbeitgeberin und den Arbeitnehmenden gemeinsam beantragt. Die Ausländerbewilligung umfasst die Arbeits- sowie die Aufenthaltsbewilligung.
Ausländerbewilligungen für Drittstaatenangehörige werden nur unter bestimmten Voraussetzungen durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt. Ein Gesuch muss von der Arbeitgeberin frühzeitig eingereicht werden.
Abmeldung in der Schweiz
Vor deiner Ausreise musst du dich bei der zuständigen Behörde deiner Wohngemeinde abmelden. Bitte bringe zur Abmeldung deinen Ausländerausweis und deinen Reisepass mit. Damit wirst du eine Abmeldebestätigung erhalten. Falls das nicht automatisch geschehen sollte, verlange diese bitte, denn du benötigst die Bestätigung für die Abmeldung von deiner Pensionskasse und Krankenversicherung.
Berufsbildung Schweiz
HOCH Health Ostschweiz bietet EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Grundbildung für den Einstieg in reglementierte Berufe, die eine formelle Anerkennung voraussetzen. Anerkannte ausländische Abschlüsse können den Einstieg erleichtern, während nicht reglementierte Berufe oft durch die Beurteilung der Arbeitgeberin anerkannt werden.

Steuern
Wie wird der Lohn von Grenzgängerinnen und Grenzgängern besteuert? Grundsätzlich wird der Lohn am Wohnort im Ausland besteuert. Wenn dein Hauptwohnsitz allerdings in die Schweiz verlegt wird, benötigst du zwingend ein Schweizer Bankkonto. Die Schweiz verlangt jedoch auch eine Steuer, welche Quellensteuer genannt wird. Wenn die Grenzgängerin oder der Grenzgänger eine Ansässigkeitsbescheinigung einreicht, beträgt die Quellensteuer 4.5 % des Bruttolohnes. Die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt, dass man in einem angrenzenden Land zur Schweiz wohnt, und dient dazu, eine mögliche Doppelbesteuerung zu verhindern. Falls diese nicht eingereicht wird, ist die Quellensteuer abhängig vom Zivilstand, der Konfession und der Anzahl der Kinder. Die Quellensteuer wird jeweils automatisch vom Bruttolohn abgezogen. In der Schweiz eingezogene Quellensteuern können in der Steuererklärung des Wohnlandes angegeben und angerechnet werden.
Weitere Informationen zu den Steuerregelungen sowie Formalitäten und Finanzen

Versicherungen und Vorsorge
Für in der Schweiz erwerbstätige Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind folgende Versicherungen Pflicht: Krankenversicherung: Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen sind verpflichtet, einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz beizutreten. Unfallversicherung: Unfälle während der Arbeit werden von der Arbeitgeberin übernommen. Mitarbeitende mit einem Pensum von mindestens acht Stunden pro Woche sind über die Arbeitgeberin auch bei einem Nichtbetriebsunfall versichert. Arbeitslosenversicherung: Auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger leisten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Entsprechend haben sie auch Anspruch auf Arbeitslosengelder im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Weitere Informationen zu Versicherungen und Vorsorge

Bewerbungsprozess
Der Bewerbungsprozess läuft für Grenzgängerinnen und Grenzgänger identisch wie für Bewerbende aus dem Inland. In Absprachen mit den Selektionsverantwortlichen – sie sind in Stellenanzeigen aufgeführt – können Vorstellungsgespräche auch online statt physisch vor Ort durchgeführt werden.

Homeoffice
Wir fördern ortsunabhängiges Arbeiten und flexible Arbeitszeiten, soweit dies betrieblich möglich ist, denn Homeoffice kann die Vereinbarkeit zwischen Beruf, Familie und Freizeit vereinfachen.

Mobilität
HOCH Health Ostschweiz ist mit dem öffentlichen Nahverkehr sehr gut erschlossen. Sowohl mit einem Privatauto als auch mit dem öffentlichen Verkehr gelangst du zügig und bequem an deinen Arbeitsort. Führerausweis: Ein gültiger ausländischer Führerausweis darf in der Schweiz während höchstens 12 Monaten verwendet werden. Ein Gesuch um Erteilung eines Schweizer Führerausweises kann beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt gestellt werden.

Telekommunikation
In der Schweiz gibt es viele verschiedene Telekommunikationsanbieter, jedoch nur drei Netzbetreiber (Swisscom, Sunrise und Salt). Wichtig: Wenn du trotzdem ein Abonnement aus dem Ausland benutzt, können hohe Roaming-Gebühren anfallen, da die Schweiz nicht Teil der EU ist.
Telefonanbieter in der Schweiz